DER RECHTE RAND
: Weniger Demokratie gegen die NPD

Die Entscheidung war einstimmig. Keine Zustimmung fand in der Schweriner Stadtvertretung der Einspruch von NPD-Generalsekretär Peter Marx gegen die Oberbürgermeisterwahl am 28. September. Bei dieser hätte Marx gerne kandidiert, aber der Wahlausschuss mochte den NPD-Kader nicht antreten lassen, wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue – und weil er sich weigerte, das notwendige amtsärztliche Gutachten vorzulegen. „Gegen die Nichtzulassung werden wir jetzt gerichtlich vorgehen“, lässt die NPD-Landtagsfraktion nun mitteilen.

Bei den Verwaltungsgerichten in Greifswald und Schwerin liegen bereits Klagen der NPD-Abgeordneten Michael Andrejewski und Stefan Köster vor. Deren Beschwerde wegen Nichtzulassung hatte der Wahlausschuss schon zu den Landratswahlen im Mai zurückgewiesen. Die verhinderten Kandidaten hätten „die bestehenden Zweifel nicht ausgeräumt“, so Landeswahlleiter Klaus Hüttebräuker.

Mit dem Verbieten von NPD-Kandidaturen scheint die Landesregierung auch bei der Kommunalwahl 2009 das Scheitern des NPD-Parteiverbotsverfahrens wettmachen zu wollen. So stimmte vergangene Woche auch die Schweriner Landesregierung einem Gesetzentwurf zu, der die Kandidatur von NPD-Angehörigen zu Bürgermeister- und Landratswahlen verhindern soll. Die Novelle gebe den Wahlausschüssen die Legitimation, so Innenminister Lorenz Caffier (CDU), „sich bei Zweifeln über die Verfassungstreue einzelner Bewerber beraten zu lassen“.

„Es ist immer schwierig mit der Einschränkung der Demokratie auf die NPD zu reagieren“, erwidert Carmen Lange von der Projektgruppe Rechtsextremismus der Grünen. Weil hier eine Einzelfallprüfung angekündigt werde, hält aber auch sie dieses Vorgehen für „einen gangbaren Weg“. Die NPD freilich prüft derzeit, auch gegen diese jüngste Maßnahme Rechtsmittel einzulegen.