Kassen gegen Apotheker

Die Krankenkassen AOK, BKK-Landesverband Ost und IKK haben den Berliner Apotheker-Verein (BAV) scharf kritisiert. Entgegen der Darstellung des BAV seien die Apotheken „gesetzlich verpflichtet“, verordnete Arzneimittel ohne vorherige Kostenübernahmeerklärung der Kassen an Versicherte abzugeben, betonten die Kassen gestern. Diese müssten für Medikamente auch keine Barzahlung leisten. Falls einzelne Apotheken „rechtswidrig“ auf Zahlung bestehen, sollten die Versicherten in jedem Fall auf ihren gesetzlichen Anspruch hinweisen und sich an ihre Kasse wenden. Hintergrund ist ein Streit zwischen den drei Kassen und dem Apotheker-Verein über einen neuen Arzneilieferungsvertrag. Bis Ende Februar galt eine Übergangsregelung für die Preisberechnung von bestimmten Arzneimitteln wie Impfstoffe, Verbandsmittel, Krankenkost und Blutzucker-Teststreifen. Andere Medikamente sind nicht betroffen, betonten die Kassen. Deren Preisberechnung sei bundeseinheitlich vorgegeben. DDP