Kaufobjekt Frau

27-Jährige wird aus Hamburg nach Burkina Faso abgeschoben, wo sie zwangsweise beschnitten wurde und jetzt verheiratet werden soll. Asylverfahren ist ihr verwehrt

Über Aminata Kaboré wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Wenn sie morgen aus Hamburg nach Burkina Faso abgeschoben wird, ermöglichen die Behörden damit Kaborés Vater, sie gegen ihren Willen zu verheiraten. Die 27-Jährige war voriges Frühjahr aus ihrer Heimatstadt Ouagadougou nach Hamburg geflohen, weil sie zwangsweise verheiratet werden soll – und ihr zur Vorbereitung der Hochzeit die Genitalien verstümmelt worden sind. Trotz der erlebten und noch zu erwartenden Misshandlungen wird die Frau abgeschoben. Denn vorher einen Asylantrag zu stellen, in dem sie über ihre Ängste berichten könnte, wurde ihr gerichtlich verwehrt.

Dass die Behörden keine Kenntnis von ihrer Geschichte haben, liegt ebenfalls an Kaborés Geschichte. Sie war bereits Ende der neunziger Jahre in Deutschland. Damals stellte sie in Magdeburg einen Asylantrag, der wurde abgelehnt. Dass ihr in Burkina Faso die Genitalverstümmelung droht, hatte sie darin nicht erwähnt, weil sie selbst nicht ahnte, was bei ihrer Rückkehr geschehen würde. „Sie war damals schon über zwanzig“, erklärt ihr Bekannter Assgnon Akakpo, den Kaboré seit ihrem früheren Aufenthalt kennt. „Sie dachte, sie wäre zu alt, um noch beschnitten zu werden.“ Als ihre Familie sie dann unter Zwang hatte beschneiden lassen, sei Kaboré unter Schock gewesen – und nach Hamburg geflohen, um zumindest der Ehe mit einem unbekannten Mann zu entgehen.

Hier lebte sie untergetaucht seit vorigen August. Im Dezember wurde sie gefasst und in Abschiebehaft im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis gebracht. Erst da stellte sie einen Asylfolgeantrag. Zu spät, sagte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und lehnte ab.

Kaborés Rechtsanwalt Heinrich Hutzler zog vors zuständige Magdeburger Verwaltungsgericht. Ein Eilantrag, mit dem er die Durchführung eines neuen Asylverfahrens erzwingen wollte, wurde abgelehnt. Die eigentliche Klage läuft noch, wird aber nicht mehr rechtzeitig entschieden werden. Die Ausländerbehörde hat laut Anwalt Hutzler für morgen Kaborés Flug nach Burkina Faso gebucht. ELKE SPANNER