Teure Beratung

Durch eine Gesetzesreform soll die Rechtsberatung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger erschwert werden

Der Bundesrat will die Rechtsberatung für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger einschränken. Die Länderkammer beschloss Mitte Oktober einen Gesetzentwurf von fünf Bundesländern zur Reform des Beratungshilferechts, der die Hürden für den Gang zum Rechtsanwalt erhöht. Der Gesetzentwurf wird nun in den Bundestag eingebracht.

Das Beratungshilfegesetz sieht vor, dass außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für Menschen mit geringem Einkommen sowie Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosengeld-II-Bezieher vom Staat übernommen werden. Bislang müssen Ratsuchende beim Gang zum Rechtsanwalt pro Fall eine Gebühr von 10 Euro zahlen. Nun soll eine weitere Gebühr in Höhe von 20 Euro fällig werden, wenn der Rechtsanwalt nicht nur mündlich berät, sondern auch Schriftsätze verfasst.

Hintergrund ist die Klagewelle nach Einführung der Hartz-IV-Gesetze. Die Kosten für die Beratungshilfe, die allein die Länder bezahlen, sind stark gestiegen. Nach Erhebungen einer Länderarbeitsgruppe haben die Bundesländer im Jahr 2006 insgesamt 84,5 Millionen Euro für die Beratungshilfe ausgegeben, etwa viermal so viel, wie erwartet worden war. Neben der Linkspartei haben auch die Grünen die geplante Reform kritisiert, weil sie zu Lasten der „Ärmsten und Schwächsten“ gehe.