„SCHWARZ-ROT-SENF“
: Die Meinung ist frei

Wer die Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold als „Schwarz Rot Senf“ bezeichnet, genießt den Schutz der Meinungsfreiheit und darf nicht bestraft werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und hob die Geldstrafe gegen einen Rechtsradikalen bis auf weiteres auf. Der Fall kommt nun erneut vor das Landgericht Köln. (dpa)