Showdown im Rathaus von Sankt Augustin

Rat entscheidet heute über Cross-Border-Deal und Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen das umstrittene Geschäft. Bürgermeister Schumacher will Vertrag mit US-Investor noch in diesem Monat unterzeichnen

KÖLN taz ■ Der Rat der Stadt Sankt Augustin im Rhein-Sieg-Kreis entscheidet heute über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen das geplante Verleasen von Klärwerk und Abwasseranlagen an einen US-Investor. Außerdem liegt dem Rat ein Antrag der grünen Fraktion auf Beendigung des heftig umstrittenen Cross-Border-Geschäfts vor. Weil die CDU, die den Cross-Border-Deal befürwortet, die absolute Mehrheit im Stadtparlament stellt, wird allerdings mit der Ablehnung des grünen Antrags gerechnet.

Grundlage für die Entscheidung über die Zulässigkeit des von knapp 5.000 Sankt Augustinern unterzeichneten Bürgerbegehrens ist ein vom Bonner Jura-Professor Wolfgang Löwer erstelltes Gutachten, das die Stadtverwaltung in Auftrag gegeben hatte. Darin heißt es, die Initiatoren hätten einen „völlig unzureichenden Kostendeckungsvorschlag“ gemacht. Auf einer Podiumsdiskussion im Sankt Augustiner Rathaus am Montag Abend zweifelten die Sprecher der Bürgerinitiative „BI Nein“ an der Richtigkeit von Löwers Gutachten. Sollte der Rat das Begehren heute ablehnen, bleibt der Initiative nur der Klageweg.

Seit Mitte 2001 bahnt die Verwaltung unter Bürgermeister Klaus Schumacher (CDU) das Cross-Border-Leasing mit dem Frankfurter Arrangeur Global Capital Finance an. Im Oktober 2003 entschied sich der Rat für die Unterzeichnung des Vertrages, mit dem die Stadt ihre Anlagen für 99 Jahre an einen nicht näher benannten Investor aus den USA überträgt und anschließend wieder zurückmietet. Die endgültige Vertragsunterzeichnung soll nach Angaben von Schumacher bis Ende des Monats erfolgen. Bei Transaktionen dieser Art entstehen dem US-Investor Steuerersparnisse, von denen ein Teil an die deutsche Kommune zurückfließt – im Sankt Augustiner Fall 10 Millionen US-Dollar. TOM FRASETZKY