Kamerablick über die Grenze

Die Filmfördergesellschaften in Hamburg und Schleswig-Holstein haben ein Abkommen unterzeichnet, das es Produzenten gestattet, bis zu 25 Prozent der gewährten Mittel auch im jeweils anderen Bundesland auszugeben

Ein Schiff verlässt den Hamburger Hafen und begibt sich elbabwärts auf große Fahrt. Eine Kamera filmt ihm sehnsüchtig hinterher. Die Sonne geht unter. Abspann, Ende des Films. Schön wäre es gewesen, auch noch eine Einstellung zu drehen, wie es Brunsbüttel passiert. Das war bislang jedoch nur schwer möglich, zumindest nicht, wenn es sich bei dem Projekt um einen Film handelte, der von der Hamburger Filmförderung unterstützt wurde. Denn die ist Ländersache, und somit dürfen die eingeworbenen Mittel nur im entsprechenden Bundesland ausgegeben werden.

Diese Regelung ist nun erstmals aufgeweicht worden. Anfang der Woche haben die Filmförderung Hamburg (FFHH) und die MSH Gesellschaft zur Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein ein Abkommen geschlossen, dem zufolge bis zu 25 Prozent des Geldes auch im jeweils anderen Bundesland ausgegeben werden dürfen. Das ist ein Novum und für die beiden Gesellschaften ein wichtiges Signal für die weitere enge Zusammenarbeit in beiden Regionen.

Mit neun Millionen Euro unterstützte die FFHH 2002 Produzenten, Regisseure oder Drehbuchschreiber, die MSH gab fünf Millionen Euro aus. Für jeden Euro müssen laut Filmförderungsgesetz in der Region 1,50 Euro ausgegeben werden. Das stellte die Filmschaffenden oft vor Probleme: „Wir hatten in Hamburg oft Schwierigkeiten mit den Locations“, sagt Helen Peetzen von der FFHH. Schließlich gibt es hier keine Schlösser, keinen kleinen Hafen am Meer, kaum leer stehende Villen, die als Drehort zur Verfügung stehen. Oder, wie MSH-Chef Roland Schmidt es formuliert: „Alles was schön und lieblich wie Rapsfelder ist, gibt es in Hamburg nicht.“

Schleswig-Holsteiner Filmemacher können dagegen jetzt nicht nur in Hamburg drehen, sondern auch mit dort ansässigen Produktionsfirmen arbeiten. In der Hansestadt sitzen viele Spezialbetriebe, die bislang nicht beauftragt werden durften.

Auch die politischen Vertreter unterstützen diese Ausnahmeregelung. So gewinnt für Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) der gemeinsame Drehort Schleswig-Holstein/Hamburg durch die Vereinfachung der Vergabe an Attraktivität: „Die Fördermittel lassen sich nicht beliebig erhöhen. Es kommt daher darauf an, gute Ideen für eine effektive Verwendung zu entwickeln.“

An eine komplette Zusammenlegung der Filmförderung werde aber nicht gedacht: „Wir haben die Regelung gerade so weit aufgeweicht, dass die Politik noch mitmacht“, sagt Eva Hubert, Geschäftsführerin der FFHH. „Aber auch die Produzenten würden mir auf den Hut steigen“, so Hubert, denn in Hamburg geförderte TV-Projekte brächten noch einmal Geld von den Sendern ein, während dieser Anspruch in Schleswig-Holstein durch die ausgeschütteten Mittel zum großen Teil abgegolten sei.

Eine weitere Zusammenarbeit mit anderen nördlichen Bundesländern kann sich Hubert vorstellen: „Was wir jetzt vereinbart haben, ist erst einmal ein Testballon.“ Ein entsprechendes Angebot sei seines Wissens dem Ministerium in Hannover unterbreitet worden, sagt Jochen Coldewey von der nordmedia, die in Niedersachsen für die Förderung zuständig ist. Im Moment sei das aber für ihn kein Thema. Er befürchtet noch, dass dann Geld aus seinem Bundesland abgezogen wird. „Wenn da aber noch an ein paar Stellschrauben gedreht wird, kann das interessant werden.“ Eberhard Spohd