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nah & fern

Der NABU hält zum Jahresbeginn mehrere interessante Reisen parat. Zu attraktiven Touren nach Cornwall und Schottland kommt eine fünftägige Busausfahrt auf den Darß an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns. Fahrradfans können an einer achttägigen Tour quer durch das Land zwischen Elbe und Weser von Bremen bis nach Bremerhaven teilnehmen. Das Heft mit allen Angeboten ist ab sofort unter ☎ 04761/713 30 oder bei info@nabu-umweltpyramide.de anzufordern.

Wer schon immer in die kanadische Wildnis wollte, kann sich bei Travel Works für ein entsprechendes Wildlife-Volontariat bewerben. Der Aufenthalt versteht sich als „Working-Holiday“, der Arbeiten, Reisen und das Erlernen einer Fremdsprache kombiniert. Kontakt unter www.travelworks.de oder ☎02506/30 47 21.

Der Verein „GB-D Freundeskreis“ organisiert in den kommenden Osterferien preiswerte Sprachreisen für Jugendliche nach Northampton und Torbay. Auf dem Programm stehen 15 Stunden Englisch-Unterricht pro Woche, ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm, Sportveranstaltungen und Discobesuche. Weitere Informationen unter ☎ 28 05 12 60.

Der Bund der PfadfinderInnen Nord (PBN) bietet noch freie Plätze für Exkursionen in diesem Jahr an. Höhepunkt der Saison wird die dreiwöchige Großfahrt durch europäische Länder in den Sommerferien sein. Abenteuerlustige Zehn- bis Zwölfjährige können sich unter ☎ 46 07 10 26 anmelden.

Viele Fragen vor Beginn eines Urlaubs lassen sich bei geschickter Recherche über das Internet beantworten. Allgemeine Informationen sind unter www.auswaertiges-amt.de abrufbar. Der Reiseinformationsdienst informiert über geographische Landesdaten unter www.reisetip.de. Die Adresse www.verreisen.de gibt Tipps zu Reisekasse und Gesundheit. Auch Tierhalter werden hier fündig. Über das Wetter am Urlaubsort informieren www.wetter.com und www.wetteronline.de.

Verpasst ein Urlauber seinen vorverlegten Charterflug nach Hause, hat er keinen Anspruch auf Kostenerstattung für den Ersatzflug, wenn er die im Reisevertrag verlangte Bestätigung des Rückflugs nicht eingeholt hat. Laut einem Urteil des Amtsgerichtes Duisburg reicht ein Anruf beim Flughafen nicht aus. Die Bestätigung für den Rückflug muss demnach beim Reiseveranstalter eingeholt werden.

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