Fluggäste erhalten mehr Rechte

Trotz ablehnender Haltung der Bundesregierung: EU-Ministerrat stimmt heute voraussichtlich weitgehenden Entschädigungsrechten für Flugpassagiere zu

BRÜSSEL/BERLIN dpa/taz ■ Trotz weiterhin ablehnender Haltung der rot-grünen Bundesregierung können sich Fluggäste ab 2005 auf weitgehende Entschädigungsrechte bei Ausfällen, Verspätungen oder Überbuchungen ihrer Flieger freuen.

Der EU-Ministerrat wird nach Informationen der Süddeutschen Zeitung heute die entsprechende Verordnung verabschieden, ohne dass die angekündigte deutsche Enthaltung Einfluss auf das Ergebnis hat. Dies hätten Probeabstimmungen am vergangenen Freitag ergeben, schreibt das Blatt. Außer Deutschland haben nur Großbritannien und Irland angekündigt, gegen die fluggastfreundliche Verordnung zu stimmen.

Auch Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) hatte die Neuregelung anfangs als Erfolg für den Verbraucherschutz verbucht, auf Druck von Fluggesellschaften und Reisebranche ruderte die Bundesgierung dann aber zurück. Der Reiselobby gehen die noch 2003 im Vermittlungsausschuss von EU-Parlament und den nationalen Regierungen ausgehandelten Regelungen zu weit, da sie auch bei unverschuldeter „höherer Gewalt“ – Unwetter, Streiks oder terroristischen Anschlägen – Ansprüche der Reisenden auslösen würden. So ist vorgesehen, dass Fluggäste je nach Länge der Flugstrecke bis zu 600 Euro Schadenersatz erhalten, wenn sie wegen Überbuchung nicht reisen können. Auch für Verspätungen müssen die Fluggesellschaften ihre Kunden entschädigen – bis hin zum vollen Ticketpreis.

Regierungssprecher Thomas Steg bekräftigte trotz der erwartbaren Niederlage die Haltung der Bundesregierung. Man habe starke Bedenken gegen Entschädigungsrechte von Passagieren, wenn sie die Fluglinien ohne deren Verschulden wie bei Streiks oder gar Ausfällen wegen Unruhen belasteten. Der Verband der Europäischen Billigflieger ELFAA hält die EU-Verordnung zur Entschädigung von Fluggästen demgemäß für „nicht ausgegoren und maßlos überzogen“. „Wir sind sehr dafür, dass die Kunden, die von Verspätungen betroffen sind, unsere Unterstützung bekommen. Wichtig ist aber, dass unsere Unterstützung nur auf die Fälle beschränkt wird, für die wir auch verantwortlich sind“, sagte ELFAA-Präsident Wolfgang Kurth gestern. STG