Telefone vorerst weiter überwacht

KARLSRUHE dpa ■ Die neuen Vorschriften für die Telefonüberwachung bleiben vorerst in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag gegen das seit Jahresanfang geltende Regelwerk ab und stellte eine umfassende Prüfung im Hauptsacheverfahren in Aussicht. Eventuelle Nachteile für die Kläger seien nicht so schwerwiegend, dass das Gesetz deshalb sofort gestoppt werden müsste, heißt es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die acht Beschwerdeführer, darunter ein Anwalt und zwei Ärzte, beanstanden weitreichende Überwachungsbefugnisse und einen unzureichenden Schutz der Privatsphäre. Der Senat bezeichnete den Ausgang des Verfahrens als „offen“.