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Tauziehen in Moskau

Baldin-Sammlung: Die Staatsanwaltschaft sagt „Njet“

Der Widerstand des russischen Parlaments gegen die vom Kulturministerium geplante Rückgabe der so genannten Baldin-Sammlung an die Kunsthalle Bremen wurde gestern in Moskau durch ein Gutachten der Staatsanwaltschaft bestärkt.

Nach Aussagen des Abgeordneten Nikolai Gubenko habe die russische Generalstaatsanwaltschaft Kulturminister Michail Schwydkoj Rechtsverstöße bei der angeordneten Rückgabe nachgewiesen. „Jetzt steht fest, dass die Sammlung staatliches Eigentum der Russischen Föderation ist“, sagte Gubenko. Das Kulturministerium ist dagegen der Auffassung, dass die Überführung der Kunstwerke durch Viktor Baldin im Jahr 1945 nicht durch das „Beutekunst“-Gesetz, sondern durch das Gesetz der Einfuhr von Kulturgütern geregelt werde. kli/dpa

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