Öko-Alleingang geht

EuGH gibt Dänemark im Streit mit EU Recht. Land darf strengere Regeln bei Konservierungsmitteln beibehalten

FREIBURG taz ■ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nationale Alleingänge im Umwelt- und Lebensmittelrecht erleichtert. Gestern entschied das Gericht, dass ein Mitgliedstaat bereits dann über EU-Recht hinausgehen darf, wenn er eine „abweichende“ Risikobewertung vornimmt. Auf neue wissenschaftliche Erkentnisse oder auf eine nationale Sonderlage komme es nicht an. Konkret ging es um Konservierungsstoffe für Lebensmittel. Die EU hatte 1995 eine einheitliche Regelung getroffen, die Dänemark aber nicht streng genug fand. Das Land wollte für Nitrite, Nitrate und Sulfite restriktivere Gesetze beibehalten, die EU-Kommission verweigerte jedoch die Genehmigung.

Nach der gestrigen EuGH-Entscheidung können die dänischen Regelungen für Nitrite und Nitrate nun doch beibehalten werden. Der EuGH erklärte das Kommissionsveto für „nichtig“, da auch der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU Zweifel an der Gemeinschaftslösung geäußert hatte. Bei den Sulfiten bestätigte der EuGH dagegen die Haltung der Kommission. Nach EU-Recht sind nationale Öko-Alleingänge zwar zulässig, die EU muss sie allerdings genehmigen, damit sie nicht für protektionistische Maßnahmen missbraucht werden. C. RATH