Ungleiche Vermögensverteilung

betr.: „Erbschaftsteuerreform in der Kritik“, taz vom 8. 11. 08

Mit der Neufassung des ErbStG, das eher ein Steuererhebungsverhinderungsgesetz ist, wird wieder mal der Grundsatz der leistungsgerechten Besteuerung – jeder soll nach seinen Kräften zum Gelingen des Gemeinwohls beitragen – verstoßen. Eine weitere Zementierung der ungleichen Vermögensverteilung zugunsten weniger. Aber vielleicht versteht die große Koalition dies ja unter Minderheitenschutz. TOM ACKERMANN, München