Die letzte Hoffnung liegt in Pankow

Schon vor dem OVG-Urteil hat das Bezirksamt Pankow seine Praxis geändert: Eigentümer dürfen in der Hälfte der Wohnungen nach Sanierung Marktmieten verlangen. Ob das auch nach dem Richterspruch so bleibt, ist unklar

So schnell kann es gehen. Noch am 28. Februar zeiht der grüne Fraktionschef der BVV Pankow, Andreas Otto, seinen CDU-Baustadtrat Martin Federlein der Mieterfeindlichkeit. Grund war ein Beschluss des Bezirksamts Pankow, nur noch für die Hälfte der Wohnungen eines Hauses Mietobergrenzen für einen Zeitraum von drei Jahren zu fordern. Für Otto ein Schritt in die falsche Richtung. Nicht Einschränkung, sondern Ausweitung der bisherigen Praxis lautete seine Devise.

Nur wenige Tage später sieht die Lage in Pankow ganz anders aus. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) gegen die Mietobergrenzen setzen Mietervereine und Senat nun ausgerechnet auf das Pankower Modell. Der stellvertretende Geschäftsführer des Berliner Mietervereins Reiner Wild hofft, „dass das Gericht diese Regelung nicht mitgekippt hat“, und Bausenator Peter Strieder will die Pankower in ihrer bisherigen Praxis bestärken. Doch worin besteht dieses Pankower Modell eigentlich?

Das Bezirksamt Pankow hat die im November für die fünf Sanierungsgebiete Helmholtzplatz, Kollwitzplatz, Teutoburger Platz, Winsstraße und Bötzowviertel beschlossene Regelung eine „Präzisierung der sozialen Sanierungsziele“ genannt. In Wirklichkeit dagegen war es der Versuch, zu retten, was zu retten war. Schließlich war allen Beteiligten seit dem ersten Urteil des Verwaltungsgerichts vom Juli 2002 klar, dass der bisherigen Praxis der Mietobergrenzen das Aus droht.

Während andere Bezirke allerdings nur wenig änderten, setzte Pankows Baustadtrat Martin Federlein (CDU) eine Radikalkur durch. Diese beinhaltete nicht nur die Verkürzung der Geltungsdauer auf drei statt fünf Jahre, sondern auch die Erlaubnis für den Eigentümer, in der Hälfte der Wohnungen nach Sanierung Marktmieten verlangen zu können. Entsprechende Vereinbarungen sollten zwischen Bezirk und Eigentümer in einem Vertrag festgelegt werden, der auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten würde. So jedenfalls wünscht es sich der Planrechtsprofessor Gerd Schmidt-Eichstaedt, der das Verfahren zusammen mit dem Bezirksamt Pankow entwickelt hat.

Ob das Pankower Modell Erfolg hat, wird sich zeigen, wenn in drei bis sechs Wochen die schriftliche Urteilsbegründung des OVG vorliegt. In einem hat der grüne Fraktionschef Andreas Otto aber Recht. Auch bei einer gerichtlichen Bestätigung des Modells würden die Mieten steigen. UWE RADA