Sozialhilfe gestrichen

Gericht entscheidet: 44-Jähriger verliert Anspruch auf Sozialhilfe. Er wollte nicht Platzwart werden

Braunschweig dpa ■ Wenn ein Sozialhilfeempfänger eine zumutbare Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt ablehnt, verliert er dauerhaft seinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden.

In dem Verfahren ging es um einen 44-jährigen Mann, der 21 Jahre lang studiert, aber keinen Abschluss erworben hatte. Er bekam dann von der Stadt Salzgitter Sozialhilfe. Eine von der Behörde vermittelte Stelle als Platzwart lehnte er ab. Stattdessen beantragte er beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen die Streichung der Sozialhilfe.

In seinem Antrag berief sich der 44-Jährige darauf, dass die Sozialhilfe auch bei andauernder Arbeitsverweigerung nur für einen begrenzten Zeitraum gesperrt werden dürfe. Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dieser Grundsatz gelte zwar für gemeinnützige Arbeiten, nicht jedoch, wenn es sich um eine zumutbare sozialversicherungspflichtige Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt handele.

Der Sozialhilfeempfänger hätte mit dem Einkommen als Platzwart seinen Lebensunterhalt bestreiten können, heißt es in der Entscheidung. Weil er insofern in der Lage sei, sich selbst zu helfen, verliere er seinen Anspruch auf Sozialhilfe. Der 44-Jährige hat Beschwerde gegen den Beschluss erhoben. Darüber muss jetzt die nächste Instanz, in diesem Fall das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, entscheiden.