Sparkasse ist verkäuflich

STRALSUND dpa ■ Die Stadt Stralsund darf weiter nach Möglichkeiten zum Verkauf der örtlichen Sparkasse suchen. Das Verwaltungsgericht Greifswald gab einem entsprechenden Eilantrag der Hansestadt statt, wie ein Gerichtssprecher gestern sagte. Die Stadt hatte gegen einen Bescheid des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern geklagt, der die von Stralsunds Bürgerschaft beschlossene Prüfung von Verkaufsmöglichkeiten gestoppt hatte. Das Gesetz verbiete eine solche Prüfung nicht, erklärte das Gericht. Mit dem Beschluss sei aber nicht über die Rechtmäßigkeit eines Verkaufs der Sparkasse entschieden worden, betonten die Richter. Ein Verkauf sei aber auch noch nicht beschlossen worden, sondern lediglich die Prüfung von Möglichkeiten. Mit einem Verkauf der Sparkasse an einen privaten Investor würde Stralsund bundesweit Neuland betreten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern will dies verhindern. Derzeit wird das Sparkassengesetz des Landes so geändert, dass ein Verkauf auch nicht möglich ist, wenn die Sparkasse aufgelöst wird.