Bauern erringen Sieg

EuGH: Züchter haben kein generelles Recht auf Auskunft der Landwirte, woher sie ihr Saatgut nehmen

FREIBURG taz ■ Die rebellischen Bauern, die keine Gebühren für nachgebautes Saatgut zahlen, haben einen weiteren juristischen Sieg errungen. Gestern entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Züchter keinen Auskunftsanspruch gegenüber allen Bauern haben.

Mit Nachbau ist gemeint, dass Bauern bei der Aussaat auf die Ernte vom Vorjahr zurückgreifen, statt neues Saatgut zu kaufen. Doch was früher kostenlos war, führt heute zu Gebührenpflichten. So sieht es seit 1994 das EU-Recht bei europaweit geschützten Sorten vor. Für die übrigen Sorten findet sich eine Regelung im deutschen Sortenschutzgesetz. Nach Auskunft der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze (IGN) verweigern aber „tausende“ Bauern in Deuschland den Züchtern Auskunft über den Nachbau.

Ende 2001 hatte schon der Bundesgerichtshof für das deutsche Recht entschieden, dass es keine generelle Auskunftspflicht gibt. Ähnlich argumentierte jetzt der EuGH für das EU-weit geschützte Saatgut. Die Züchter können nur dann Auskunft verlangen, so die Richter, wenn sie über „Anhaltspunkte“ verfügen, dass ein Bauer Saatgut nachgebaut hat. Als Anhaltspunkt gilt nach EuGH-Ansicht jedoch bereits der Kauf von geschütztem Saatgut. Die Züchter werden deshalb wohl versuchen, den örtlichen Landhandel zur Meldung seiner Kunden zu bringen. Auch die Aufbereitung von Erntegut, um es säfähig zu machen, erfolgt meist beim Landhandel. In einem weiteren, bereits in Luxemburg anhängigen Rechtsstreit, muss der EuGH entscheiden, ob und wann Saatgutaufbereiter zur Weitergabe solcher Daten an die Züchter verpflichtet sind.

Die Boykotteure der IGN hoffen jetzt vor allem auf die ökonomische Einsicht der Züchter: „Wenn die Lizenzgebühren für den Nachbau deutlich niedriger wären, würden die Bauern sie auch bezahlen.“ (AZ: C-305-00)

CHRISTIAN RATH

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