NACHTRAG

In ihrer Reportage „Liebestod“ (taz.mag 8.11) berichtete Dorion Weickmann über die Verfolgung Homosexueller während des Nazi-Regimes. Nachgetragen wird die Beibehaltung des § 175 unter Konrad Adenauer. Wie ein Leser korrekt bemerkt, wurde das Gesetz, das die „Unzucht zwischen Männern“ unter Strafe stellte, 1958 vom Verfassungsgericht bestätigt, „was damit die vom Grundgesetz geforderte Menschenwürde mit Füßen trat“. Die Bundesrepublik hielt noch ganze zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der §§ 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. Angst, Demütigung, Erpressung und Zuchthausstrafen nahmen noch einmal schreckliche Formen an. Erst 1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. NMG