Erheirateter Name ist Eigentum

Bundesverfassungsgericht stärkt geschiedene Ehefrauen: Der in erster Ehe angenommene Nachname darf in der neuen Ehe beibehalten werden

FREIBURG taz ■ Wer einen Namen erheiratet, kann ihn nach der Scheidung auch in einer neuen Verbindung weiterführen. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Die bisherige Rechtslage hielten die Richter für frauenfeindlich. Der Gesetzgeber muss sie bis Ende März 2005 neu regeln.

Geklagt hatte die Designerin Elke Arora. Den Ehenamen Arora hatte sie in einer ersten Ehe in den USA angenommen. Nach der Scheidung lernte sie einen neuen Mann kennen, mit dem sie nach der Heirat den gemeinsamen Ehenamen Arora führen wollte. „Ich bin unter diesem Namen im Geschäftsleben bekannt geworden, deshalb will ich weiterhin Arora heißen“, erklärte sie.

Das deutsche Namensrecht schloss bisher aus, dass ein durch Heirat angenommener Name in die neue Ehe mitgenommen werden kann. Es verletze die Gefühle des ursprünglichen Namensinhabers, wenn „sein“ Name von einem neuen Partner getragen werde. Zudem wollte der Gesetzgeber Scheinehen vorbeugen, die nur dazu dienen, einen besonders attraktiven (Adels-)Namen zu erhalten.

Doch Karlsruhe erklärte den entsprechenden Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch jetzt für verfassungswidrig. Der erheiratete Ehename „ist eigener und nicht nur geliehener Name“. Deshalb genieße der erheiratete Name den gleichen Schutz wie ein angeborener Nachname.

Das Gericht wertete die bisherige Regelung auch als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung, da vor allem Frauen bei der Heirat ihren Geburtsnamen aufgeben. Nach bisherigem Recht waren sie bei einer neuen Eheschließung gezwungen, ihren Namen erneut zu ändern – während ihr Exmann eine neue Frau unter seinem gewohnten Namen heiraten konnte. Az. 1 BvR 193/97 CHRISTIAN RATH