Freisprüche im Kaprun-Prozess

Gericht: Katastrophe war nicht vorhersehbar. Angehörige der Opfer protestieren

SALZBURG rtr ■ Alle 16 Angeklagten im Strafprozess wegen des Gletscherbahn-Brandes im österreichischen Kaprun sind am Donnerstag freigesprochen worden. Bei dem Brand in einem Felstunnel der Bahn waren vor drei Jahren 155 Menschen ums Leben gekommen, davon viele deutsche Wintersportler. Richter Manfred Seiss vom Salzburger Landgericht sagte in seiner mehr als zweistündigen Urteilsbegründung, der Brand in der Seilbahn sei den Angeklagten nicht anzulasten, weil kein Experte solch ein Risiko habe vorhersehen können.

„Die Seilbahn entsprach dem neuesten technischen Standard, sämtliche Vorschriften wurden erfüllt“, sagte er. Schadenersatzansprüche müssten auf dem zivilrechtlichen Weg durchgesetzt werden, sagte Seiss. Angehörige der Toten reagierten auf das Urteil mit lautstarkem Protest. Der Anwalt der Opferseite, Michael Witti, sagte, die Hinterbliebenen wollten ihre Ansprüche nun mit Klagen in den USA durchsetzen.

Am 11. November 2000 war eine voll besetzte Gletscherbahn auf dem Weg zum Skigebiet Kitzsteinhorn in einem Tunnel völlig ausgebrannt. Nur zwölf Wintersportler konnten sich aus dem Inferno retten, weil sie geistesgegenwärtig in dem Schacht abwärts gelaufen und so den giftigen Gasen entkommen waren.

Angeklagt wegen Fahrlässigkeit waren 16 Mitarbeiter der Kapruner Gletscherbahn, TÜV-Spezialisten, Konstrukteure sowie Beamte des Wiener Verkehrsministeriums, die für die Aufsicht der Bahn zuständig gewesen waren.

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