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DAS GIBT ZU DENKEN

Das Saarland macht es nicht vor, sondern nach: In dem Bundesland ist mit einem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofes das Rauchen in Kneipen unter 75 Quadratmetern wieder erlaubt – unabhängig davon, ob sie nur vom Inhaber geführt werden oder dort auch andere Personen arbeiten. Ähnliches hatten zuvor schon Bayern und Sachsen entschieden, in Bayern allerdings nicht das örtliche Verfassungsgericht, sondern die CSU und FDP in ihren Koalitionsverhandlungen. Daher ab jetzt bei jedem Kneipenbesuch dabei: das Maßband. Außerdem das jeweilige Landesgesetz, in dem der Nichtraucherschutz verankert ist. Bei Rauchern dürfen die diversen Vereinsmarken und -ausweise nicht fehlen, um bei den Raucherclubs vor der Tür zu stehen. Das hätte nur einen Vorteil: Dort wäre das Rauchen in jedem Fall erlaubt.

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