Saar-Kneipen: Rauchen erlaubt

SAARBRÜCKEN ap ■ Das Rauchverbot in saarländischen Gaststätten wird gelockert. Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken verwarf die bisher für inhabergeführte Eckkneipen geltende Ausnahmeregelung und bestimmte die Größe der Gaststätte als entscheidendes Kriterium. Nach dem gestern verkündeten Urteil dürfen ab sofort Lokale mit weniger als 75 Quadratmeter Grundfläche das Rauchen gestatten, auch wenn sie über keinen abgetrennten Nebenraum verfügen. Allerdings müssen sie als Rauchergaststätte gekennzeichnet werden. Zudem bleibt das kulinarische Angebot auf „kalte oder einfach zubereitete warme Speisen“ beschränkt. Die Richter setzten dem Landtag eine Frist bis Ende 2010, um das derzeitige Gesetz verfassungskonform neu zu regeln. Das Rauchverbot in Gaststätten gilt im Saarland erst seit dem 15. Februar.