Studierende reichen Klage ein

Köln taz ■ Heute reichen die Landes-ASten zusammen mit dem Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) vor dem Kölner Verwaltungsgericht die landesweit zweite Musterklage gegen die neuen Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen ein. Die erste Klage ist seit vergangener Woche vor dem Münsteraner Verwaltungsgericht anhängig.

Der Kölner Fall betriff laut Klemens Himpele vom Kölner AStA eine Studentin im Zweitstudium von der Fachhochschule. Wie sie seien allein an der Kölner Universität über 9.000 Zweitstudierende von der neuen Regelung betroffen. Um die Frage der Rechtmäßigkeit der Studiengebühren möglichst rasch zu klären, rufen die ASten die betroffenen Studierenden auf, sich der Musterklage anzuschließen. Die Studierendenvertretung hat dazu einen Musterwiderspruch erstellt. Bis vergangene Woche hätten sich bereits 1.200 Studierende der Uni Köln der Musterklage angeschlossen, berichtet Himpele. Die Frist zur Eingabe eines Widerspruchs gegen den Gebührenbescheid laufe in Köln noch bis Mitte März. SUG