Handwerker: Klo verstopft

Betrügerischer Rohrreiniger muss in den Knast

dpa ■ Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung sowie zur Zahlung von 75 000 Euro hat das Amtsgericht Leer einen betrügerischen Rohrreiniger verurteilt. Dem 37-jährigen Geschäftsführer mehrerer Rohrreinigungsfirmen waren 105 Betrugsfälle zur Last gelegt worden, zu denen er sich während des Prozesses auch bekannte.

Die Mitarbeiter des gebürtigen Düsseldorfers hatten die Rohre der Kunden oft manipuliert statt sie zu reparieren. So verstopften sie zum Beispiel Leitungen, um damit die Reparaturen komplizierter zu machen und so die Rechnungen in die Höhe zu treiben. „Der gesamte Betrieb der Firmen war von vorn-herein auf Betrug angelegt“, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Schulz. Einer der Monteure des Unternehmers war vergangenes Jahr schon zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden.

Das schnelle Ende des Verfahrens am ersten Verhandlungstag wurde durch eine Einigung von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung möglich. Auf Grund der vom Täter angebotenen Geldzahlung von 75.000 Euro zur Entschädigung der Opfer sah die Staatsanwaltschaft davon ab, weitere Straftaten im Zusammenhang mit der Rohrreinigungsfirma zu verfolgen.

Der Täter kam mit dem Urteil wieder auf freien Fuß, da er die Haftstrafe nicht sofort antreten muss. „So hat er Zeit, das Geld zu beschaffen“, sagte Oberstaatsanwalt Schulz. „Durch die Wiedergutmachung in Höhe von 75.000 Euro kann ein Drittel bis die Hälfte des Schadens der Opfer beglichen werden.“ Trotz aufwändiger Recherchen war es den Ermittlungsbehörden nicht gelungen, einen Teil des von den Handwerkern abgezockten Geldes aufzuspüren.