MÄNNLICHE HAFTINSASSEN
: Schminken erlaubt

Auch schwere Jungs dürfen sich schminken. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern publizierten Beschluss. Danach dürfen im Knast Bielefeld-Brackwerde künftig auch männliche Strafgefangene Kosmetika einkaufen, weil dies die Gleichbehandlung der Geschlechter gebiete. (Az.: 2 BvR 1870/07) (afp)