Weniger Rente für den gleichen Aufwand

Stadt Köln: Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Ehepartner bei der Versorgung im öffentlichen Dienst rechtens

KÖLN taz ■ Seit 2001 können Lesben und Schwule in Deutschland den Bund fürs Leben staatlich eintragen lassen. Mit der Registrierung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gehen sie zwar alle Pflichten ein, die auch heterosexuelle Paare haben. Doch mit den Rechten sieht es ganz anders aus. So profitieren beispielsweise ausschließlich heterosexuelle Ehegatten von der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Diese ungleiche Behandlung der Homoehe im Versorgungstarifrecht soll in Köln bald der Vergangenheit angehören. Dies ist das erklärte Ziel aller Fraktionen im Kölner Ratsausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR). Daher bat der AVR bereits im September vergangenen Jahres die Verwaltung um eine Stellungnahme, ob und wie die Zusatzversorgung für Homopaare umgesetzt werden kann.

Das jetzt vorliegende Ergebnis der Verwaltung ist für gleichgeschlechtliche Paare im öffentlichen Dienst enttäuschend. „Es besteht kein Raum für eine abweichende satzungsrechtliche Regelung“, heißt es in der Stellungnahme für die heutige Ausschusssitzung des AVR.

Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) der Stadt Köln hatte sich an die “Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung“ (AKA) gewandt. Der Verband aller Zusatzversorgungskassen in Deutschland hatte daraufhin seinen Mitgliedern in einem Rundschreiben erklärt, dass seiner Einschätzung nach sich weder aus dem europäischen noch aus nationalem Recht ein „Gleichbehandlungsanspruch herleiten lässt“.

Die Kölner Grünen wollen sich mit der Antwort der Verwaltung nicht zufrieden geben. „Ziel muss es weiter sein, dass die Stadt Köln die Zusatzversorgung auch für eingetragene Partnerschaften ermöglicht“, gibt sich Elisabeth Thelen, grünes Mitglied im AVR, kämpferisch. Dabei werden die Grünen wohl zwei Wege gehen. Sie wollen juristisch prüfen lassen, ob nicht doch über eine EU-Norm sich die Gleichbehandlung ableiten lässt. Außerdem soll nach Thelens Vorstellung die Stadt Köln beauftragt werden, die Zusatzleistung für Homopaare freiwillig zu zahlen. Die Kosten dafür seien gering, da es bisher nur wenige eingetragene Lebenspartnerschaften gäbe. Thelen geht davon aus, dass alle Fraktionen zustimmen, weil sie sich bereits im AVR einig waren. Für den gegenteiligen Fall ist die Grünen-Politikerin auch gewappnet: „Für mich wäre dies auch ein Thema für Koalitionsverhandlungen nach der Kommunalwahl.“ THOMAS SPOLERT