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Juristisch umstrittener Beistand

In der Folge von Kirchenasylen wurde immer wieder gegen Pfarrer und Gemeindevorstände ermittelt, ohne dass es bisher zu Verurteilungen kam. Einige Juristen machen Artikel 4 des Grundgesetzes, der die Freiheit des Glaubens garantiert, bei der Gewährung des Asyls geltend. Andere sehen im Kirchenasyl dagegen die Förderung einer Straftat und somit einen Straftatbestand. Aus rechtlicher Sicht gibt es keine Räume, die dem Zugriff der Staatsgewalt entzogen wären. Derzeit gibt es in Nordelbien acht Kirchenasyle. Der bundesweit spektakulärste Fall ereignete sich 1984 in Hamburg, als ein Rollkommando aus 60 Polizisten die Phillipina Susan Alviola und deren zwei Kinder gewaltsam aus der Stephanuskirche in Eimsbüttel holte und am selben Abend abschob. wei

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