sicherheitsgesetze
: Rot-Rot trotzt dem Kontrollwahn

Rot-Rot hat ein Vermittlungsproblem. Ob Erhöhungen der Kita-Gebühren, Kürzungen im Sozialbereich oder Streichungen bei der Kultur – unpopuläre Entscheidungen sind das tägliche Brot der Koalition. Umso mehr muss man die Entscheidung loben, nur vier Tage nach den grausamen Bombenanschlägen in Madrid die nachweisbar unsinnigen Methoden der Schleier- und Rasterfahndung abzuschaffen oder einzuschränken.

Kommentar von Gereon Asmuth

Denn nichts wäre leichter gewesen, als jetzt einem sicherheitsfanatischen Populismus à la CDU nachzugeben und die längst überfällige Änderung wieder auf die lange Bank zu schieben. Offensichtlich hat Rot-Rot einmal aus der Vergangenheit gelernt.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York wurde auch in Berlin zum datenschutzrechtlich äußerst heiklen Rundumschlag ausgeholt. Jeder, der irgendwie in ein grobes Raster aus Verdachtsmustern passte, stand plötzlich unter Beobachtung. In Zeiten der viel diskutierten so genannten Schläfer galt gar die bisherige Unauffälligkeit einer Person als verdächtig. Bei der Suche nach der Nadel im Heuhaufen hätte man am liebsten gleich den ganzen Heuhaufen unter Arrest gestellt.

Doch ein demokratisches Gebilde verteidigt man nicht dadurch, dass man Grundrechte einschränkt. Nichts anderes aber bedeuteten diese beiden Fahndungsmethoden, bei denen, wie die Grünen zu Recht kritisierten, die Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt wurde. Ein Terroranschlag ließe sich selbst in einem totalitären Polizeistaat nicht verhindern. Das fragile Konstrukt einer liberalen Gesellschaft aber ist schon im Alltag durch Gesetze gefährdet, die staatlicher Willkür Tür und Tor öffnen. Gut, dass hier nun wieder ein Riegel vorgeschoben wird.

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