Steine auf McDonald‘s

Männer warfen bei einer Anti-Bush-Demo Steine auf eine Fastfood-Filiale. Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung

Schuldig des schweren Landfriedensbruchs und versuchter schwerer Körperverletzung. Dieses Urteil verkündete gestern das Amtsgericht Tiergarten. Den beiden Männern aus Potsdam und Baden-Württemberg wird vorgeworfen, sich an gewalttätigen Protesten gegen den Besuch von US-Präsident George Bush im Mai 2002 beteiligt zu haben.

Dabei hätten sie Steine auf ein Fahrzeug des Bundesgrenzschutzes sowie die McDonald’s-Filiale in der Karl-Liebknecht-Straße geschleudert. In der Filiale haben Menschen gesessen. Die beiden Angeklagten hätten es billigend in Kauf genommen, dass Gäste von einem Pflasterstein verletzt würden, so der Vorwurf des Staatsanwaltes. Stefan S. und Jörn T. sehen nicht aus wie Randalierer. Geknickt und schüchtern sitzen die beiden auf der Anklagebank. Im Messebau sei er beschäftigt, sagt Jörn T. – Vorstrafen habe er keine, führt sein Anwalt an. Der 23-jährige Stefan S. verliest mit dünner Stimme seinen Lebenslauf. Mit Gelegenheitsjobs habe er sich seit der Schule über Wasser gehalten. 450 Euro blieben ihm jeden Monat zum Leben. Er habe im Kindergarten gearbeitet, erzählt Stefan S. Zur Zeit macht er sein Abi nach. Bei der Strafbemessung müsse man dies berücksichtigen, man dürfe die Ausbildung seines Mandanten nicht gefährden, fordert sein Anwalt.

Die Verteidiger versuchen nicht, die Taten abzustreiten, die Beweislast ist groß. Beide Angeklagten legen am gestrigen Verhandlungstag ein umfassendes Geständnis ab. Stefan S. erklärt von sich aus, gemeinnützige Arbeit leisten zu wollen.

Der Verteidiger von Jörg T. spricht von Unrechtsabwägung und den großen gesellschaftspolitischen Zusammenhängen. Der Irakkrieg der USA und das rücksichtslose Wirtschaften des Fastfood-Unternehmens sei den Steinwürfen entgegenzusetzen. Politisch motivierte Straftaten könne man nicht mit willkürlicher Randale gleichsetzen.

Am Ende plädiert auch er für die Bestrafung seines Mandanten – etwas unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafhöhe. Die beiden Angeklagten bekommen jeweils zwei Jahre auf Bewährung. Bei der Strafbemessung habe man das Geständnis von Jörg T. und Stefan S. berücksichtigt, so der vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft und die beiden Angeklagten geben sich mit dem Urteil zufrieden. DAVID DAUNER