Liberale kämpfen für unpolitische Studenten

Die FDP gibt nicht auf: Das politische Mandat der ASten soll weg. Auch die Gerichte machen den Studentenvertretern weiter zu schaffen. Dabei ist die politische Aktion der Studierenden im Berliner Hochschulgesetz ausdrücklich erwünscht

Sollen die Allgemeinen Studentenausschüsse (ASten) zur politischen Bildung der Studierenden beitragen? – undenkbar für den Berliner FDP-Fraktionsvorsitzenden Martin Lindner: „Bei der Einseitigkeit, die die an den Tag legen.“ Die FDP will das Berliner Hochschulgesetz ändern: Das allgemeinpolitische Mandat soll den ASten verboten werden.

Ein mehr als 30 Jahre alter Streit wird wieder aufgewärmt: Mit der Linkswende der ASten Anfang der Siebzigerjahre kam die Frage auf, wie weit das politische Engagement der Studierendenschaft gehen dürfe. Immer wieder werden seitdem ASten von konservativen Studierenden verklagt und zu Ordnungsgeldern verurteilt. „Da findet ein politischer Kampf statt“, meint daher der Hochschulreferent des FU-AStA, Ralf Hoffrogge: „Die Klagen gehen immer nur gegen linke ASten.“

In Berlin schien damit Schluss, als vor einem Jahr der rot-rote Senat auf Antrag der Grünen das Berliner Hochschulgesetz änderte: Danach haben die ASten auch die Aufgabe, bei den Studierenden das „Bewusstsein der Verantwortung für die Gesellschaft“ zu fördern. Mit der Änderung sollte eine eindeutige gesetzliche Grundlage für die politische Betätigung geschaffen werden.

Das geht der FDP zu weit. Mit ihrem Antrag wollen die Liberalen nun offenbar die Studierenden vor ihrer eigenen Untätigkeit schützen. „Es geht hier doch um Geld“, so Lindner. Insgesamt 750.000 Euro stünden den Berliner ASten pro Semester zur Verfügung. Doch die rund 6 Euro, die pro Kopf an den AStA gehen, scheinen die Studierenden wenig zu kratzen. Nur 10 bis 15 Prozent nehmen an den jährlichen Studentenparlamentswahlen teil. Die Möglichkeit, die ASten als eine Interessenvertretung wahrzunehmen, lässt die Mehrheit ungenutzt.

Der wahrscheinlich chancenlose FDP-Antrag ist das kleinere Übel. Schlimmer ist, dass auch das geänderte Hochschulgesetz keine Rechtssicherheit brachte. Erst Mitte Januar unterlag der AStA der Freien Universität vor dem Oberverwaltungsgericht.

Ein Jurastudent hatte geklagt, weil der AStA einen Kongress des Bundesarbeitskreises kritischer Juristen sowie die Antirassistische Initiative finanziell unterstützt hatte. Das Gericht berief sich auf das Grundgesetz: Studierende gehören zwangsläufig der Studierendenschaft an, die daher keine „Angelegenheiten außerhalb des Verbandszwecks“ wahrnehmen darf.

„Damit haben die Richter den Willen des Gesetzgebers nicht beachtet“, sagt der bildungspolitische Sprecher der PDS, Benjamin Hoff. Aber das Problem werde sich von selbst lösen – wenn durch einen Generationswechsel die konservative Richterschaft ausgetauscht werde.

WIBKE BERGEMANN