Zauberformel für den Erstschlag

VON ANDREAS ZUMACH

Der Krieg der USA und Großbritanniens gegen Irak ist vielfach pauschal als „Niederlage der UNO“ interpretiert worden. Doch diese Beurteilung lässt die sechsmonatige Phase vor Kriegsbeginn außer Acht. Am 12. September 2002 hatte US-Präsident George Bush die Vereinten Nationen in einer Rede vor der Generalversammlung zur Unterstützung eines militärischen Vorgehens gegen Irak aufgerufen. In den folgenden sechs Monaten gelang es den USA und Großbritannien jedoch trotz intensiver Bemühungen nicht, im UNO-Sicherheitsrat eine Resolution zur Kriegsermächtigung durchzusetzen. Aus der Resolution 1441 vom 8. November 2002 lässt sich – entgegen allen anders lautenden Behauptungen Washingtons und Londons und den Aussagen mancher CDU-PolitikerInnen – auch mit noch so abenteuerlichen Interpretationskünsten keine völkerrechtliche Legitimation für den Krieg ableiten.

Anschlag aufs Völkerrecht

Dies schon allein deshalb nicht, weil die drei anderen ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates –Frankreich, Russland und China – ihre schließliche Zustimmung zur Resolution nach siebenwöchigen intensiven Verhandlungen mit einer schriftlichen Note verbanden, in der sie einer solchen Interpretation ausdrücklich widersprachen. Sie machten für etwaige militärische Maßnahmen gegen den Irak zur Bedingung, dass der Sicherheitsrat eine zweite Resolution mit einer ausdrücklichen Ermächtigung verabschieden müsse.

Diese zweite Resolution kam jedoch nicht zustande – trotz heftiger Einschüchterung, Erpressungsversuchen und Nötigung der Ratsmitglieder Angola, Kamerun, Neuguinea, Chile, Mexiko und Pakistan durch die Bush-Administration. Und es half auch nicht, dass – wie inzwischen durch Dokumente und Zeugenaussagen belegt ist – die USA und Großbritannien in den Wochen vor Kriegsbeginn sowohl die Botschaftsgebäude und Diplomaten dieser sechs Länder (sowie nach taz-Information auch Deutschlands) als auch den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, abhörten.

Zusätzlich zum Widerstand im Sicherheitsrat sprachen sich bei drei für alle Mitglieder der Generalversammlung offenen Debatten des Rates zwischen Oktober 2002 und Februar 2003 von den über 120 teilnehmenden Staaten jeweils mehr als 90 Prozent entschieden gegen einen Krieg aus. Das alles lässt sich als eine schwere diplomatische Niederlage der USA interpretieren und als Sieg der UNO über ihr gewichtigstes Mitglied.

Dennoch war der Krieg, den Washington und London geführt haben, der schwerste Anschlag auf das Völkerrecht und die UNO seit ihrer Gründung im Jahre 1945. Zwar waren – mit vielleicht ein, zwei Ausnahmen – sämtliche über 250 Kriege, die in den letzten sechzig Jahren weltweit geführt wurden, ein Verstoß gegen das Gewaltverbot der UNO-Charta. Doch niemals zuvor ist ein solcher Verstoß so kalkuliert und unter so absichtsvoller Missachtung des Willens der überragenden Mehrheit der UNO-Mitgliedsstaaten erfolgt wie im Fall des Irakkrieges. Und erstmals wurde ein Krieg ausdrücklich unter Berufung auf eine militärische Präventivdoktrin geführt.

Neue Präventivdoktrin

Damit sind das Völkerrecht und die Institution UNO grundsätzlich in Frage gestellt. Doch auf diesen Umstand hat bislang lediglich UNO-Generalsekretär Kofi Annan in seiner Eröffnungsrede zur Generalversammlung im September 2003 einigermaßen deutlich hingewiesen. Selbst einst erklärte Kriegsgegner unter den UNO-Mitgliedsregierungen halten sich mit Kritik an der Präventivkriegsdoktrin wie auch grundsätzlich an der Völkerrechtswidrigkeit des Krieges bislang auffallend zurück.

Das gilt insbesonders für die rot-grüne Koalition in Berlin, von der derartige Kritik weder vor noch während oder seit dem Krieg zu hören war. Hätte nämlich die Bundesregierung den Krieg für völkerrechtswidrig erklärt, dann hätte sie der Bush-Administration ihre umfangreichen logistischen und militärischen Unterstützungsleistungen für diesen Krieg verweigern müssen.

Inzwischen hat die Option auf den präventiven Einsatz militärischer Mittel (ohne eindeutige Bindung an ein Mandat des Sicherheitsrates) Eingang gefunden in die im Dezember 2003 verabschiedete neue Sicherheitsstrategie der Europäischen Union. Russland und Frankreich planen bei der derzeit laufenden Neuformulierung ihrer nationalen Militärstrategien die ausdrückliche Aufnahme präventiver militärischer Handlungsoptionen. „Präventivkrieg als Dauerzustand oder Rückkehr zum Völkerrecht“ lautet die historische Alternative, vor der die internationale Staatenwelt seit dem Irakkrieg steht.

Ein Entweder-oder-Situation, in der kein Kompromiss vorstellbar ist. Dennoch hat UNO-Generalsekretär Annan eine Expertenkommission damit beauftragt, bis zur nächsten Generalversammlung doch noch eine Zauberformel zu finden mit Regeln für präventives militärisches Handeln innerhalb der unveränderten Bestimmungen der UNO-Charta.

Die erste, wichtigste und bei den Beratungen im UNO-Sicherheitsrat einzige Begründung, mit der die Regierungen in Washington und London ein militärisches Vorgehen gegen den Irak zu rechtfertigen suchten, waren die angebliche Existenz und die laufende Entwicklung irakischer Massenvernichtungswaffen (MVW). Diese Behauptungen haben sich inzwischen nachweislich als Propagandalügen erwiesen. Auch 1.400 Rüstungsinspektoren der USA haben nach bislang neunmonatiger intensiver Suche im Irak keinerlei Beweise für das Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen gefunden. Die UNO-Waffeninspektoren (Unmovik) und ihr Chef Hans Blix sind voll rehabilitiert. Der letzte, Ende Februar veröffentlichte Bericht der Unmovik geht davon aus, dass das Regime von Saddam Hussein seine MVW-Arsenale tatsächlich nach dem Golfkrieg vom Frühjahr 1991 vernichtet und danach keine neuen Waffen produziert hat.

Die öffentliche Diskussion über dieses Thema ist – nicht nur in den USA – in den letzten Monaten weitgehend so geführt worden, als wäre der Krieg völkerrechtskonform gewesen, wenn inzwischen Massenvernichtungswaffen im Irak gefunden worden wären. Das ist falsch. Auch dann wäre der ohne Ermächtigung des UNO-Sicherheitsrat geführte Krieg völkerrechtswidrig gewesen.

Weiterhin vertuscht wird – zumindest gegenüber der breiten Öffentlichkeit – die weitreichende Rüstungszusammenarbeit, gerade auch im Bereich atomarer, chemischer und biologischer Waffen sowie von Raketen, die die fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates sowie die alte Bundesrepublik (West) von Ende der Siebzigerjahre bis Mitte 1990 mit dem Regime von Saddam Hussein betrieben haben – zumeist unter Verstoß gegen internationale Rüstungskontrollabkommen und nationale Exportverbote. Die diesbezüglichen Fakten sind umfassend und im Detail beschrieben in dem 12.000-seitigen Bericht, den Bagdad Anfang Dezember 2002 dem UNO-Sicherheitsrat übergeben hat.

Die Macht der Kanonen

Nach wie vor liegen die rund 9.000 Seiten dieses Berichtes, die die Informationen über die Rüstungskooperation enthalten, offiziell nur den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates vor (ein Exemplar allerdings auch dem Autor). Die Ankündigung von Bundesaußenminister Joschka Fischer von Mitte Dezember 2002, Deutschland werde als nichtständiges Mitglied des Rates ebenfalls Einblick erhalten in diese 9.000 Seiten, ist bis heute nicht Realität geworden. Auch die mit Blick auf die Zulieferer von Saddam Husseins Rüstungsprogramm sehr aufschlussreichen Berichte des ersten UNO-Waffeninspektionsteams (Unscom), das von Mitte 1991 bis Ende 1998 im Irak war, werden im UNO-Hauptquartier auf Wunsch der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates sowie Deutschlands weiterhin unter Verschluss gehalten.

Nachdem US-Präsident Bush am 1. Mai 2003 das offizielle Ende des Krieges verkündete, hat sich die UNO trotz aller völkerrechtlichen Bedenken der Macht der Kanonen gebeugt. In inzwischen vier neuen Irakresolutionen hat der Sicherheitsrat die aus einem völkerrechtswidrigen Krieg hervorgegangene ebenfalls völkerrechtswidrige Besatzungsmacht der USA und Großbritanniens im Irak anerkannt. Resolutionen, die zumindest von der Bush-Administration als nachträgliche Legitimierung des Krieges durch die Vereinten Nationen interpretiert werden.

Praktisch spielen die UNO und ihre Unterorganisationen derzeit keine Rolle im Irak. Auch alle humanitären Aktivitäten wurden nach den Anschlägen auf die Bagdader UNO-Zentrale im August und September 2003 eingestellt. Alle UNO-MitarbeiterInnen haben das Land verlassen.

Die Wiederherstellung eines Mindestniveaus von Sicherheit im Irak ist seitdem eine der beiden wichtigsten Vorbedingungen für die Rückkehr von UNO-Personal. Die andere ist die Klärung der politischen Rolle, die die Weltorganisation künftig im Irak spielen soll – und unter der Rahmenbedingung einer fortgesetzten amerikanisch-britischen Besatzung überhaupt spielen kann, ohne lediglich als Anhängsel, Feigenblatt oder gar Handlager dieser Besatzung erscheinen zu müssen.

Diese Frage ist seit Monaten im UNO-Sicherheitsrat ebenso umstritten wie unter den Mitgliedern des Regierungsrates in Bagdad. Die Bemühungen der USA und Großbritanniens, mithilfe einer neuen Irakresolution des Rates den angekündigten Abzug der spanischen Truppen aus dem Irak doch noch zu verhindern, erhöhen den Druck, diese Frage endlich zu klären.