Untreuer Hoffmann tritt zurück

Saarbrücker Oberbürgermeister erneut wegen Untreue zu Geldstrafe verurteilt. Er will zwar in Revision gehen, erlöst aber die Saar-SPD, indem er sein Amt abgibt

SAARBRÜCKEN taz ■ Der vom Dienst suspendierte ehemalige Oberbürgermeister der saarländischen Landeshauptstadt Saarbrücken, Hajo Hoffmann (SPD), ist auch in zweiter Instanz wegen „vorsätzlicher Untreue“ zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden. Die 9. Strafkammer am Landgericht Saarbrücken sah es als erwiesen an, dass Hoffmann im Jahr 1997 diverse Gartenarbeiten an seinem Privathaus wissentlich von Mitarbeitern städtischer Gesellschaften durchführen ließ, deren Aufsichtsratsvorsitzender er in seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister war.

Er habe auch gewusst, dass ihm für diese Arbeiten und den Ankauf von Pflanzen keine Rechnung erstellt werden würde. Den städtischen Gesellschaften, die vom Gericht zusammenfassend als „Siedlung“ bezeichnet wurden, sei so eine Gesamtschaden in Höhe von wenigstens 5.000 Mark entstanden. Hoffmanns Argument, er sei davon ausgegangen, nicht ein städtischer Gärtnertrupp, sondern eine Fremdfirma habe die Arbeiten ausgeführt, schenkte das Gericht keinen Glauben.

Drei Stunden nach der Urteilsverkündung trat Hoffmann vom Amt des Oberbürgermeisters (OB) zurück. Seine Anwälte verkündeten den Gang in die Revision vor dem saarländischen Oberlandesgericht. Dabei hatte die Kammer die Strafzumessung der ersten Instanz gestern nach unten korrigiert. Sollte Hoffmann, 59, nach dem Amtsgerichtsurteil vom Mai 2000 noch 25.000 Euro Strafe zahlen, sind es aktuell nur noch 10.800 Euro: 90 Tagessätze zu je 120 Euro.

Der noch vor dem Amtsgericht verhandelte „Komplex Fassadenbau“ wurde von der Kammer am Landgericht abgetrennt; er spielte in der Berufungsverhandlung keine Rolle mehr. Noch ist offen, ob die Kammer im abgetrennten „Komplex Fassade“, in dem das Amtsgericht gleichfalls den Untreuevorwurf gegen Hoffmann als erfüllt ansah, weiter verhandeln wird. Der Kammervorsitzende Wendelin Wintrich sagte dazu gestern nichts.

Allerdings hätte selbst die Staatsanwaltschaft nichts gegen eine endgültige Verfahrenseinstellung. Nach mehr als zwei Jahren Verfahrensdauer vor zwei Instanzen und einer sieben Jahre zurückliegenden Straftat ist Staatsanwalt Eckhard Uthe ganz offenbar erschöpft.

Nicht so Hoffmann. Er kündigte auf einer Pressekonferenz am Nachmittag an, sich durch „alle Instanzen“ klagen zu wollen. Und er verkündete seinen Rücktritt vom Amt des OB. Für den Fall der Fälle, der jetzt eingetreten sei, sei das auch mit Saarlands SPD-Parteichef Heiko Maas abgesprochen worden, sagte Hoffmann: „Meine Partei hat mich stets solidarisch unterstützt. Jetzt ist es an der Zeit, diese Hilfestellung nicht zu überdehnen.“ Außerdem wolle er nach dem tragischen Tod seiner Frau mit seinen Söhnen ein neues Leben anfangen. Wahrscheinlich aber müsse er sein Haus verkaufen, um weiter die Anwälte bezahlen zu können.

Hoffmann plädierte dafür, die OB-Neuwahlen mit den Kommunalwahlen am 13. Juni zusammenzulegen. Mit der Verurteilung zu nur 90 Tagessätzen gilt Hoffmann nicht als vorbestraft; erst ab 91 Tagessätzen muss die Strafe auch in ein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen werden.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT