Homoehe auch bei Bund

Bundeswehr muss in ihrem Personenregister „eingetragene Lebenspartnerschaften“ erfassen

BERLIN taz ■ Die Bundeswehr wusste schon im Oktober 2002, dass nur ein Gang zum Bundesverwaltungsgericht den Streit schlichten könnte. Der Fall: Ein Hauptbootsmann hatte seinen Arbeitgeber, die Bundeswehr, von seiner vor einem norddeutschen Standesamt vollzogenen Lebenspartnerschaft informiert – nebst Nennung seines Mannes, der zu informieren sei, wenn ihm etwas zustoße. Doch die Bundeswehr weigerte sich, im Computer des Personalführungssystems (Perfis) die Personenstandsangabe für seinen Angehörigen zu ändern: Es sei kein Platz vorhanden, um etwas anderes als „ledig“ anzukreuzen, denn verheiratet sei der Soldat ja nicht.

Das ließ der Hauptbootsmann sich nicht gefallen: Wichtiger sei, auch im Sinne von Ansprüchen eines potenziellen Hinterbliebenen, dass er nicht mehr allein stehend, also ledig sei, beharrte er. Wenn eine Rubrik für Verpartnerte fehle, müsse sie eingerichtet werden. Nun hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden (AZ 1 WB 32.03 vom 4. März 2004), dem Soldaten Recht gegeben. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen in Personenstandsregistern keine falschen Angaben stehen, und das wäre der Fall, würde der Bundeswehrmann als ledig bezeichnet werden.

Das Urteil wurde von Bürgerrechtsorganisationen Homosexueller begrüßt. Der Bundeswehr stehen nun weitere Verfahren ins Haus: eines beispielsweise, das Partnern homosexueller Soldaten die gleichen Hinterbliebenenrechte zugesteht wie Witwen heterosexueller Bundeswehrangehöriger.

Unmut herrscht auch über die Finanzverwaltungen aller Bundesländer. Sie weigern sich, in ihren Steuerformularen den „Eingetragenen Lebenspartnerschaften“ Rechnung zu tragen. Allerdings sind diese Lebenspartnerschaften im Unterschied zu Ehepaaren nicht steuerlich privilegiert. JaF