Fraktionslose gestärkt

Das Oberverwaltungsgericht Münster räumt den Kommunalparlamenten größere Rechte ein

MÜNSTER taz ■ Die nordrhein-westfälischen Kommunalparlamente können seit Dienstag ihren fraktionslosen Mitarbeitern mehr Möglichkeiten einräumen. Sie dürfen durch eigene Beschlüsse ihre Rechte stärken, zum Beispiel dürfen sie ihnen ein Vorschlagsrecht zur Tagesordnung einräumen. Auch können Ratsmitglieder ohne Gruppen- oder Fraktionsstatus als beratende Mitglieder in Ausschüsse gewählt werden. Dies hat gestern der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster in einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung entschieden.

Lediglich bei den Zuwendungen für Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, gibt es nach Ansicht des OVG keinen Spielraum. Neben Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld dürften solche Ratsmitglieder keine weiteren Zuwendungen erhalten.

Bestätigt hat das OVG damit einen Beschluss des Rates der Stadt Gelsenkirchen in zwei umstrittenen Punkten. Zur Begründung heißt es: Auf Grund der kommunalen Organisationshoheit sei ein Gemeinderat berechtigt, die Rechte fraktionsloser Ratsmitglieder über die Gemeindeordnung hinaus zu erweitern.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

KLAUS BRANDT