Nette Draufgabe für Flutschäden

Spendenbilanz: 12 Millionen Euro hat das Kuratorium Fluthilfe an all die gezahlt, die durch das staatliche Raster gefallen sind – an Datschenbesitzer und Kleinbetriebe

DRESDEN taz ■ Die Sache scheint in Berlin so nachrangig, dass keines der beteiligten Bundesministerien Bescheid wusste: Das Kuratorium Fluthilfe unter Leitung des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker übergab gestern Bundeskanzler Schröder seinen Abschlussbericht. Womöglich ist dieses Resümee der überregionalen Spendenverwalter auch das Aufsehen nicht wert. 12 Millionen Euro hat es aus seinem Nothilfetopf verteilt, der 20 Millionen umfasst und somit nicht ausgeschöpft wurde.

Jeder Euro zählt, doch gemessen an den allein in Sachsen eingegangenen Spenden von rund 350 Millionen Euro und einer sächsischen Schadensbilanz von etwa 4,6 Milliarden Euro, ist dieser Betrag eher als nette Draufgabe zu werten. Der ehemalige Bundespräsident sprach von einer der „größten Solidarleistungen“ der Deutschen. Wie beim sächsischen Spendentopf kamen die Gelder vor allem jenen zugute, die durch das Raster der staatlichen Förderrichtlinien fielen.

Kleingärtnern beispielsweise, Datschenbesitzern oder auch Kleinbetrieben. 14.500 derartige Anfragen habe man erhalten, berichtete Weizsäcker, 1.500 Härtefälle seien berücksichtigt worden. Ausgezahlt wurden Beträge zwischen 10.000 und 200.000 Euro. 8.000 Kleingärtner erhielten eine Beihilfe bis zu 1.000 Euro. Inzwischen gebe es kaum noch Anfragen. Die Schäden des Jahrhunderthochwassers vom August 2002 könnten als weitgehend beseitigt gelten.

Ähnlich hatte sich bereits im Februar der sächsische Staatskanzleichef Stanislaw Tillich geäußert. „Ein Großteil des Wiederaufbaus ist bewältigt“, bilanzierte er. Von 103.000 Förderanträgen wurden 91.000 anerkannt. Mit 2,2 Milliarden Euro ist etwa die Hälfte der Schadensforderungen bislang ausgereicht worden. Ziel der Staatsregierung sei es, bis Ende dieses Jahres alle Wiederaufbauleistungen zu bewältigen. Dann endet auch die mit der Bundesregierung vereinbarte Abruffrist für die Gelder des Fluthilfefonds.

Äußerlich sind es vor allem noch zerstörte Brückenbauwerke, die an die verheerenden Flutfolgen erinnern, während betroffene Gebäude entweder verschwunden oder saniert sind. Vereinzelt werden noch Klagen über verspätete Hilfezahlungen laut, während in der Regel Zufriedenheit herrscht.

Das Augenmerk richtet sich derzeit aber stärker auf den vorbeugenden Hochwasserschutz. „Es ist unsere Absicht, so viele Schutzmaßnahmen wie möglich im Finanzrahmen unterzubringen“, sagt ein Sprecher des Umweltministeriums in Dresden. Doch allein wegen verspäteter Nachmeldungen hat sich aus sächsischer Sicht die Schadenssumme auf 5,7 Milliarden Euro erhöht, sodass ein Fehlbedarf von 1,1 Milliarden Euro besteht. Hochwasserschutzmaßnahmen müssten deshalb gestreckt werden. Die Erstellung detaillierter Hochwasserschutzkonzepte hinkt naturgemäß der Wiederherstellung des Status quo hinterher.

MICHAEL BARTSCH