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Heesters unterliegt in Streit um KZ-Besuch

BERLIN dpa ■ Der Schauspieler Johannes Heesters (105) hat seinen Rechtsstreit mit dem Berliner Historiker Volker Kühn verloren. Kühn darf weiterhin behaupten, dass der Entertainer nach bisherigen Erkenntnissen 1941 bei seinem Besuch im Konzentrationslager Dachau auch vor der SS aufgetreten sei. Das Berliner Landgericht wies am Dienstag eine Klage von Heesters auf Widerruf und Unterlassung ab. Es sei nicht zu klären gewesen, ob Heesters damals tatsächlich vor den SS-Wachmannschaften auftrat, sagte der Vorsitzende Richter Michael Mauck in der Urteilsbegründung. Es gebe aber Anhaltspunkte dafür. Man könne Kühn keinen Vorwurf machen, dass er die Indizien für einen Auftritt Heesters in dieser Weise bewerte. Die Faktenlage lasse dies zu. Der 75-jährige Kühn sagte nach dem Urteilsspruch, die Wahrheit werde sich nicht endgültig klären lassen.

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