Eine Wohnung, ein Hund

Wohnungseigentümer dürfen die Haustierhaltung einschränken. Ein Konflikt erwuchs, als die Eigentümergemeinschaft beschloss, in ihrer Wohnanlage dürfe pro Wohnung nur eine einzelne Katze oder ein einzelner Hund gehalten werden. Das mochte der Besitzer zweier Huskys nicht hinnehmen: Huskys seien Rudeltiere, einen allein könnte er nicht artgerecht halten. Und überhaupt wollten die anderen Eigentümer ihn nur schikanieren. Dem folgte das Gericht nicht. Die Haustierhaltung gehöre gerade „nicht zu den wesentlichen Inhalten von Wohnungseigentum“ (OLG Celle, Az. 4 W 15/03). ALO