Müllbox nicht zumutbar

Im Vorgarten des Hauses sollte mit behördlicher Genehmigung eine neue Müllcontainerbox errichtet werden. Die Mieter der Erdgeschosswohnung nutzten und pflegten diesen Vorgarten seit Beginn ihres Mietverhältnisses, zudem befindet sich das Schlafzimmerfenster an der Gartenseite. Sie befürchteten nunmehr Geruchs- und Lärmbelästigung sowie Ungeziefer (vor allem im Sommer) und wehrten sich gegen die geplante Müllbox. Der Richter stimmte ihnen zu. Selbst wenn die Mehrheit der Mieter den Standort begrüßten, sei es entscheidend, ob dies dem Erdgeschossmieter an dieser Stelle zumutbar sei (AG Hamburg, Az. 48 C 322/01).