Maxim Billers „Esra“ bleibt verboten

OLG München: Auch in der neuen Fassung Verletzung von Persönlichkeitsrechten

MÜNCHEN dpa ■ Der stark autobiografische Liebesroman „Esra“ des Schriftstellers Maxim Biller darf auch in einer entschärften Fassung nicht erscheinen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München gestern entschieden. Der Roman verletze die Persönlichkeitsrechte von Billers Exfreundin und deren Mutter. Beide Frauen seien in den Romanfiguren auch in der geänderten Fassung des Buches erkennbar.

Der Senat betonte, dass der Roman mit dem vorliegenden Urteil aber nicht „unrettbar verloren“ sei, denn der Autor könne dem Buch ja noch eine ganz andere Fassung geben. Die Änderungen, die der Verlag Kiepenheuer & Witsch in Köln zuletzt noch am 9. Februar dieses Jahres angeboten habe, stellten keine ausreichende Verfremdung dar (Az.: 18 U 4890/03). Auch in der jetzigen Fassung werde in die Privatsphäre der Frauen eingegriffen und deren Recht am eigenen Lebensbild verletzt.

Der Münchner Rechtsanwalt der beiden Frauen, Wolfgang von Nostitz, nannte das Urteil sehr erfreulich. Kritiker sehen durch die Entscheidungen der Justiz die Freiheit der Kunst tangiert. Der Anwalt der Frauen hatte dagegen wiederholt geltend gemacht, dass die Menschenwürde über der Kunstfreiheit stehe.