Nachkriegswehen

Ordnungsamt Wiesbaden will 1.250 Euro Bußgeld von Kriegsgegner wegen Antikriegsdemo in der Bannmeile

BERLIN taz ■ Der Krieg im Irak ist längst vorbei, da tut sich eine neue Front auf – im CDU-regierten Wiesbaden. Das dortige Ordnungsamt hat gegen einen Kriegsgegner ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.250 Euro verhängt. Die Begründung: Hans-Gerd Öfinger, stellvertretender Ver.di-Bezirksvorsitzender, Mitinitiator zahlreicher Demonstrationen gegen den Krieg und freier Journalist, habe am 24. März mit einem Lautsprecherwagen Schüler einer spontanen Antikriegsdemonstration „angefeuert“, in der Bannmeile um das Landtagsgebäude zu protestieren. Für das Ordnungsamt ein klarer Verstoß gegen das Bannmeilengesetz, der mit bis zu 30.000 Euro Strafe geahndet werden kann.

Der 47-jährige Öfinger versteht das Verhalten der Behörde nicht. „Jahrelang lief die Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt reibungslos, und jetzt werde ich herausgepickt.“ Er hat einen Anwalt eingeschaltet, der eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit beantragt hat. Außerdem hätten in der Vergangenheit bereits mehrere politische Aktivitäten in der Bannmeile „unbeanstandet“ stattgefunden. Und: Seinem Mandanten sei ein möglicher Verstoß gegen die Bannmeile nicht bewusst gewesen. „Ich sehe nicht ein, für die Wahrnehmung eines demokratischen Rechtes zu zahlen“, verteidigt sich Öfinger.

Das Wiesbadener Ordnungsamt aber hält an dem Bußgeld fest. „Herr Öfinger hat die Spontandemonstration bewusst in die Bannmeile reingeführt, obwohl er die Bannmeile genau kennt“, erklärte gestern Behördenleiter Hans-Henning Pohlenz gegenüber der taz. Besonders stößt Pohlenz auf, dass Öfinger die Öffentlichkeit mobilisiert. „Wir haben bisher exzellent mit ihm zusammengearbeitet. Warum macht er jetzt, gelinde gesagt, so einen Scheiß?“ Pohlenz machte zudem die Fronten klar: „Das hilft ihm nichts.“

B. BOLLWAHN DE PAEZ CASANOVA