Ungebremste Vorreiter

Entwurf des Fusionsgesetzes der Lüneburger Hochschulen vorgestellt: Deren Senate melden Korrekturbedarf bei Zugangsberechtigung an, Finanzierung noch ungeklärt

Lüneburg taz ■ Josef Lange ist zufrieden. „Das Lüneburger Projekt wird bundesweit neue Wege aufzeigen“, lobt der Staatssekretär im niedersächsischen Wissenschaftsministerium. Gemeint ist die neue Universität Lüneburg, zu der die städtische Uni und die Fachhochschule Nordostniedersachsen (FH NON) fusionieren (taz berichtete). Am Mittwoch diskutierten die Senate der beiden Lehrstätten mehr als fünf Stunden bis in den späten Abend den Entwurf zum Fusionsgesetz. Die Debatte machte schnell klar: Hauptstreitpunkt im Gesetzentwurf ist die Regelung der Zugangsberechtigung für die neue Uni.

Der Moderator des Fusionsprozesses, Detlef Müller-Böling vom Centrum für Hochschulentwicklung, fasste die Kritik an dem Entwurf zusammen, den Referenten beider Hochschulen erarbeitet hatten: Der knappe Zeitplan, der die Umstellung aller Studiengänge auf das Bachelor-Master-System schon im nächsten Jahr vorsieht sowie die ungeklärte Frage, ob bisherige FH-Professoren einen höheren Status erhalten. Zugleich wiesen beide Senate die geplante „Lex Lüneburgensis“ zur Regelung der Hochschulzugangsberechtigung entschieden zurück.

Nach dem Gesetzentwurf soll die neue Uni für jeden Studiengang die Zugangsvoraussetzungen selbst festlegen. Streit ist da programmiert. So will die Uni laut deren Pressesprecher Henning Zühlsdorff das Abi als Zugangskriterium „aus Reputationsgründen“ nicht aufgeben. Die FH fürchtet bei einer solchen Hürde indes, ihr Klientel zu verlieren. Die Lehrstätten verlangen darum eine landesweite Regel, die Fachabiturienten das Studieren an Unis generell erlaubt.

In die Pflicht nehmen beide Hochschulen das Land auch in der Finanzierung. „Bisher gibt es keine klare Aussage des Landes zu den finanziellen Rahmenbedingungen der Fusion“, moniert Uni-Sprecher Zühlsdorff, „damit fehlt dem Prozess eine wichtige Grundlage.“ Ohne zusätzliche Investitionen sei die Zusammenlegung nicht machbar.

Das Gesetz soll noch im Sommer verabschiedet werden. Die Präsidien der Hochschulen werden die Kritik „aufnehmen“, so Zühlsdorff, „und Vorschläge an das Wissenschaftsministerium weitergeben“.ANNIKA NOFFKE/EVA WEIKERT