piwik no script img

Kremendahl muss warten

WUPPERTAL taz ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) will erst am 12. August darüber entscheiden, ob der Freispruch des Wuppertaler Oberbürgermeisters Hans Kremendahl (SPD) von Korruptionsvorwürfen bestehen kann. Das Landgericht Wuppertal hatte eine Verurteilung Kremendahls wegen Vorteilsannahme im Dezember 2002 abgelehnt.

Auslöser für die Untersuchung war eine Spende des Bauunternehmers Uwe Clees in Höhe von 256.000 Euro an die Wuppertaler SPD im Jahre 1999. Clees soll mit der Spende Kremendahl im Wahlkampf unterstützt und im Gegenzug die Zusage für ein Bauprojekt erhalten haben. Das Wuppertaler Landgericht hatte festgestellt, dass es sich nur aus Sicht des Spenders um eine so genannte Einfluss-Spende gehandelt habe. HOP

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen