Omas Schatzbrief schafft Probleme

Überprüfungen ergaben, dass viele Bafög-Empfänger zu viel eigenes Vermögen besitzen. Freibetragsgrenze liegt bei 5.200 Euro. Abgleich über das Bundesamt für Finanzen. Studenten müssen Geld zurückzahlen. Betrugsabsichten nur selten

von MAREKE ADEN

In der gesamten Republik wird derzeit nach sündigen Studenten gefahndet. Es handelt sich dabei um Bafög-Empfänger, die verschwiegen, was sie auf der hohen Kante haben. Die Gesuchten hatten mehr als 5.200 Euro auf dem Konto. Das dürfen sie nicht, solange der Staat ihr Studium mit finanziert.

Die Fahndung ist groß angelegt. In jedem einzelnen Bundesland wird geprüft. Obwohl die Länder unterschiedlich weit vorangekommen sind, zeichnet sich schon jetzt ab, dass es in den meisten Bundesländern mehrere tausend Verdachtsfälle gibt.

Hintergrund der Untersuchung ist eine Änderung des Einkommensteuergesetzes im Jahr 1999. Danach können die Vermögensangaben besser kontrolliert werden. Seit einer dringenden Empfehlung des Bundesrechnungshofs von vor zwei Jahren, diese Möglichkeit auch zu nutzen, vergleichen die Bafög-Ämter die Angaben der Studenten in ihren Förderanträgen mit ihren Freistellungsaufträgen beim Bundesamt für Finanzen und mit ihren Zinseinkünften.

Die Pressesprecherin des Bundesministerims für Bildung und Forschung, Sabine Baun, sagt, so könne man sicherstellen, „dass die Gelder dahin gehen, wo sie tatsächlich gebraucht werden“. Keinesfalls aber solle das Bild entstehen, dass die Studenten alle betrügen und lügen.

Dass dem tatsächlich nicht so ist, zeigen die Ergebnisse aus dem Ländern Brandenburg und Bayern. Von 52.000 bayerischen Studenten sind bisher nur wenige tausend angeschrieben worden. In Brandenburg, wo die Untersuchung schon fast abgeschlossen ist, tauchten bei 4.800 Studierenden Ungereimtheiten auf. 1.050 Studenten müssen Bafög-Gelder zurückzahlen. Nur in 71 Fällen ist die Staatsanwaltschaft tätig geworden.

Auch die Rückzahlungen stellt der Pressesprecher des brandenburgischen Wissenschaftsministeriums, Holger Drews, als undramatisch dar. Mit den Studenten werde individuell vereinbart, wie sie das Geld zurückzahlen: „Ich kann mir gut vorstellen, dass man auch noch mal bis nach dem Examen wartet.“ Auch Ratenzahlungen seien möglich. Insgesamt kann das Land Brandenburg 2,7 Millionen Euro zurückfordern. Wie viel davon schon eingegangen sind, weiß aber niemand genau.

Bis zum April 2001 konnten die Bafög-Empfänger einen Vermögensfreibetrag von nur 6.000 Mark geltend machen. Dieser wurde dann auf 5.200 Euro erhöht. Grund der Erhöhung sei gewesen, den Studenten die Möglichkeit zu geben, sich ein schwieriges Jahr auch mal selbst zu finanzieren, erklärte der Generalsekretär des Werks, Dieter Schäferbarthold.

In vielen Fällen der Überprüfung hatten beispielsweise Großeltern den Studenten einen Bundesschatzbrief überschrieben und nicht bedacht, dass das die Enkel in Schwierigkeiten bringt.