Terroristensuche per Fragebogen

AusländerInnen aus „bestimmten Herkunftsländern“ müssen in Hamburg schriftlich angeben, ob sie schon mal im Irak waren oder vorhaben, als Terroristen tätig zu sein. Ver.di spricht von „Unverschämtheit“, die Innenbehörde findet das in Ordnung

von PETER AHRENS

AusländerInnen „aus bestimmten Herkunftsländern“ werden derzeit Fragen gestellt. Zum Beispiel: „Waren Sie jemals in einem militärischen Ausbildungslager, das in ihrem Herkunftsland oder in einem anderen Staat von einer politischen oder religiösen Gruppe oder von einer ausländischen Regierung unterhalten wurde?“ Eine andere lautet, ob „Sie in Ihrem Herkunftsland oder in einem anderen Staat wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden sind“. Mit Hilfe dieser spitzfindigen Fragen versucht Hamburgs Ausländerbehörde derzeit, mögliche TerroristInnen per Fragebögen zu entdecken. Während die Gewerkschaft ver.di dies Vorgehen als „Unverschämtheit“ bezeichnet, kann die Innenbehörde daran nichts Ungewöhnliches finden.

Diese „sicherheitsrechtliche Befragung“, so Behördensprecher Marco Haase, werde durchgeführt, „um terroristische Gefahren möglichst frühzeitig zu erkennen und abzuwehren“. So solle geklärt werden, „ob es Bedenken gegen den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger gibt“. Die Sicherheitsüberprüfungen sollen dazu beitragen, „das Leben und die Freiheit der in Deutschland lebenden Menschen zu schützen“.

Der Fragebogen ist vom Landeskriminalamt „eigens für Hamburg“ entworfen worden. Vorbild ist mal wieder Bayern, wo diese Fragebögen bereits seit über einem Jahr eingesetzt werden. Die dortigen Grünen sprechen von „Terroristenhatz“. Nichtsdestoweniger haben sich nicht nur Hamburg, sondern auch Berlin und Sachsen-Anhalt dieser Methodik angeschlossen.

In dem Fragebogen, der bei der Ausländerbehörde ausliegt, wird mit der Ausweisung gedroht, falls die Ausfüllenden „falsche oder unvollständige Angaben machen“. Gefragt wird unter anderem, ob sich die Befragten „in den letzten zehn Jahren in einem der folgenden Staaten aufgehalten haben“. Es folgen Länder wie Afghanistan, Iran, Irak, Tschetschenien, aber auch Indonesien, Philippinen, Bosnien, Albanien oder Usbekistan. Andere Fragen sind zum Beispiel: „Haben Sie in Deutschland dazu aufgerufen, gewaltsame Veränderungen in anderen Staaten zu unterstützen?“ oder „Haben Sie sich bereits einmal unter einer falschen Identität oder einem anderen Namen in Deutschland aufgehalten?“ Nachgeforscht wird auch nach einer „jemals ausgeführten nachrichtendienstlichen Tätigkeit“ oder nach der „Verwendung von Falschpapieren“. Fragen, die an die Formulare bei der Einreise in die USA erinnern.

Ver.di-Fachbereichsleiterin Sieglinde Friess kritisiert vor allem, dass die BehördenmitarbeiterInnen nun gehalten sind, diese Angaben einzufordern: „Da wird für die Beschäftigten neuer Stress organisiert.“ Zudem führe eine solche Befragung zur „Abstempelung von Menschen“ aus bestimmten Ländern als des Terrorismus verdächtig.

Haase weist das zurück: Die Fragen ließen „natürlich noch keine Rückschlüsse auf einen terroristischen Hintergrund“ zu. Welche Länder, aus denen die MigrantInnen stammen, von der Pflicht zur Beantwortung der Fragen betroffen sind, gilt, wie die gesamte Verwaltungsvorschrift, als Verschlusssache. Die Staatenliste werde deswegen nicht veröffentlicht, so Haase. Dies sei mit dem Bundesinnenministerium abgesprochen.