Mieser Datenschutz auf bremen.de
: Persönlichkeitsrecht? Nie gehört

Für die Macher der Seite www.bremen.de ist die Sache klar: Das Recht eines Menschen, selbst zu entscheiden, wann und wo ein Foto von ihm oder ihr erscheint, wiegt weniger schwer als das Interesse, mit einem Internet-Auftritt Geld zu verdienen. Andernfalls hätten sie der Firma, die den virtuellen Rundgang durch die Bremer Innenstadt erstellt hat, die Auflage gemacht, auf Nahaufnahmen von Personen zu verzichten.

KOMMENTAR VON EIKEN BRUHN

Erst nachdem der Landesdatenschützer an das Recht am eigenen Bild erinnert hat, sollen die Gesichter verpixelt werden. Die landeseigene Bremen Online GmbH stimmt nachträglich zu, dass es dafür gute Gründe gibt.

Rätselhaft bleibt, warum in solchen Fällen selten vorher ein Gedanke daran verschwendet wird, dass nicht alle Menschen gerne jederzeit gefilmt (Stichwort: Videoüberwachung) und fotografiert werden – und dass das Bedürfnis auf Privatsphäre zumindest in öffentlichen Räumen gesetzlich geschützt ist. Vielleicht muss man ein „noch“ hinzufügen. Denn all die Webcams in Cafés und Fußgängerzonen, die persönlichen Internetseiten mit Angaben zu Wohnsitz, Telefonnummer und Lieblingsfarbe zeigen, dass einer Mehrheit die Privatsphäre nicht halb so wichtig ist wie die 15 Minuten Aufmerksamkeit.