Erwachen in der Uniklinik

21-jährige Türke behauptet von der Polizei bei Festnahme auf der Altonale schwer verletzt worden zu sein. Die behauptet, er habe sich die Verletzungen selbst zugefügt

Es sollte ein netter Abend auf der Altonale werden – er endete für Deniz Ö. (21) mit deftigen Verletzungen in der Uniklinik Eppendorf. Die Aussagen des Opfers und der beteiligten bürgernahen Beamten widersprechen sich naturgemäß. Ös. Anwalt Wolfram Velten wird gegen die beteiligten Polizisten nun Strafantrag stellen. „Das Vorgehen war zumindest unverhältnismäßig.“

Deniz Ö. war am Samstag mit einem Freund zum Amüsieren auf der Altonale. Das ist der Fakt. Nach eigenen Angaben sei er dann mit einer Person in eine verbale Auseinandersetzung geraten. Um die Situation nicht eskalieren zu lassen, habe er sich daraufhin von dem Ort entfernt. „Es war keine Schlägerei“, sagt Ö. der taz hamburg. „Ich war schon auf dem Weg nach Hause, als er mit einer Gruppe Polizisten erschien und sagte: ‚Der war das!‘ “

Die Polizisten hätten ihn daraufhin aufgefordert mit zur Wache zu kommen, wogegen er sich verbal gewehrt habe. „Ich hatte einen Ausweis dabei, so dass ich mich ausweisen konnte“, berichtet Ö. weiter, „die wollten mich aber unbedingt mitnehmen und mir Handschellen anlegen.“ Als er sich dagegen gesträubt habe, sei er zu Boden gerissen worden. Ein Polizist habe seinen Kopf gepackt und ihn auf den Betonboden geschlagen. „Der hat mit meinem Kopf Baseball gespielt“, erinnert sich Ö. Dabei habe er rassistische Sprüche geklopft. Dann ist Ö. schwarz vor Augen geworden. „Ich bin dann erst wieder im UKE aufgewacht.“ Befund: Platzwunden am Nasenbein und Lippe, zwei abgebrochene Schneidezähne und dieverse Kopfprellungen. Sechs Stunden verbrachte Ö. in Handschellen gefesselt und von zwei Polizisten bewacht im UKE.

Die Polizei berichtet in einer anderen Version. Danach habe der angetrunkene Ö. zunächst einen Platzverweis erhalten, als er dann noch eine 28-Jährige auf dem Arm geschlagen habe, sollte er in Gewahrsam genommen werden. „Dagegen leistete er erheblichen Widerstand“, sagt Polizeiprecher Ralf Kunz. „Dabei ging er zu Boden und zog sich die Verletzungen selbst zu.“ Gegen Ö. werde nun von der Polizei wegen Körperverletzung ermittelt. „Er ist uns polizeilich bekannt und gilt als gewalttätig.“

Rechtsanwalt Velten ist klar, dass der Fall – sofern sich nicht weitere unabhängige Zeugen finden lassen – wie das „Horneberger Schießen“ ausgeht. Denn die Polizisten würden ihre Version längst abgestimmt und ihre Berichte formuliert haben. „Es ist aber richtig dagegen vorzugehen“, sagt der Jurist der taz hamburg. „Zur Personalienfeststellung war eine Festnahme nicht notwendig.“

Selbst wenn er sich gewehrt habe, ist nach Auffassung von Velten der Einsatz „völlig unverhältnismäßig“. Velten: „Es muss doch fünf Polizisten möglich sein, jemanden festzunehmen, ohne ihm derartige Verletzungen zuzufügen.“ KAI VON APPEN