Stichwort: Integrierte Krankenversorgung

Die im Gesundheitsmodernisierungsgesetz vorgesehenen medizinischen Versorgungszentren sind ambulante „fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen“, in denen zugelassene Mediziner als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Sie können von allen „Leistungserbringern“ des Gesundheitssystems gegründet werden, vom Arzt bis zur Apotheke, vom Krankenhaus bis zum Pflegedienst. Ziel ist eine „Rundum-Versorgung“ der Patienten, bei der die einzelnen Behandlungsschritte von der Voruntersuche bis zur Rehabilitationsmaßnahme koordiniert werden.Integrierte Versorgung bedeutet die Vernetzung der bisher durch unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten und Zuständigkeiten getrennten ambulanten und stationären Behandlung. Nach dem Gesundheitsreformgesetz können die Krankenkassen bis zu einem Prozent der jährlichen Arzt- und Krankenhausvergütungen abzwacken, um Verträge der integrierten Versorgung im Bereich der Behandlung chronischer Krankheiten zu finanzieren. Sie erhalten damit die Möglichkeit, ihren Versicherten eine abgestimmte Versorgung anzubieten, bei der niedergelassene Ärzte, Kliniken und weitere „Gesundheitsanbieter“ koordiniert zusammenwirken. Für die Krankenversicherten ist eine Teilnahme an integrierten Versorgungsangeboten zwar freiwillig, die Kassen können ihre Kunden aber durch finanzielle Anreize steuern. Den ersten Vertrag zur integrativen Versorgung in Hamburg haben das Albertinen-Krankenhaus und die Barmer Ersatzkasse abgeschlossen. Herzpatienten erhalten danach in einer Behandlungskette von der Diagnostik bis zur Rehabilitation oder häuslichen Krankenpflege medizinische Leistungen aus einer Hand. mac