Schweigepflicht für V-Männer

Im Berliner Prozess gegen den mutmaßlichen islamistischen Al-Qaida-Terroristen Ihsan Garnaoui dürfen zwei V-Leute entgegen bisherigen Plänen nicht befragt werden. Die Innenverwaltung habe die Genehmigung zur Anhörung der Zeugen vor dem Kammergericht nicht erteilt, sagte eine Sprecherin. Von den Männern, die zum polizeilichen Staatsschutz gehören, waren von der Anklage wesentliche Aussagen zu Terrorvorbereitungen des angeklagten 33-jährigen Tunesiers erwartet worden. Der mutmaßliche Terrorist soll laut Anklage in Berlin Sprengstoffattentate vorbereitet haben.dpa