Täter ohne Rechtsanspruch auf Therapie

Differenziertes Beratungsangebot in Bremen. Täter aus „nichtdeutschen Kulturkreisen“ werden aber kaum erreicht

Wer häusliche Gewalt ausübt, hat keinen Rechtsanspruch darauf, sich kostenlos beraten zu lassen oder in Trainingsmaßnahmen geschult zu werden. Solche Leistungen kann nur beanspruchen, wer zusätzlich nachweist, dass er besondere soziale Schwierigkeiten hat. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor.

Eine bessere Finanzierung für Beratungsstellen sei zwar grundsätzlich wünschenswert – gerade um die Öffentlichkeitsarbeit zu stärken. Wegen der angespannten Haushaltslage will der Senat aber kein zusätzliches Geld zur Verfügung stellen. Derzeit erhält in Bremen ausschließlich der Verein „Neue Wege“ eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 15.000 Euro. Die Teilnahme am Programm ist kostenlos. In Bremerhaven können sich Täter an die Fachstelle für Gewaltprävention für Sexualstraftäter wenden. Sie wird vom Justizressort finanziert. Wer sich dagegen vom Verein „Männer gegen Männergewalt“ oder im Männertherapiezentrum in Bremen beraten lässt – beides Einrichtungen die nicht bezuschusst werden – muss für die Kosten selbst aufkommen.

Die unterschiedliche Preispolitik sei gerechtfertigt, so der Senat. Häusliche Gewalt sei in allen Bevölkerungsschichten anzutreffen. Zahlungskräftige Klienten könnten durchaus selbst für eine Behandlung aufkommen, während das kostenlose Beratungsangebot von allen beansprucht werden könne. Wie viele Täter das Angebot beanspruchen und vom Sozialen Dienst an die Beratungsstellen vermittelt werden, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Der Senat muss aber einräumen, dass Täter aus „nichtdeutschen Kulturkreisen“ überwiegend nicht vom Beratungsangebot erreicht werden. Jetzt soll in Gesprächen mit Vertretern von Migrantenverbänden geklärt werden, wie dieser Täterkreis angesprochen werden kann. STH