Wem gefällt das Gutachten?

Gefälligkeitsgutachten gibt es zweierlei. Einerseits gefällt es der Innenbehörde, wenn Ärzte des Rechtsmedizinischen Instituts am UKE unter der Leitung von Klaus Püschel abzuschiebenden Patienten rasch die Reisefähigkeit bescheinigen. Andererseits trifft dieser Vorwurf Ärzte, die genau das Gegenteil tun: Nämlich ihren Patienten Suizidgefährdung oder ein Trauma attestieren, was eine drohende Abschiebung zumindest verzögert. Um reibungslose „Rückführungen“ zu garantieren, setzte schon der rot-grüne Senat Behördenärzte ein. Doch immer mehr Mediziner sprangen ab, da sie nicht in den Ruf geraten wollten, dem Senat Gefälligkeitsgutachten auszustellen. Die verkürzte ärztliche Untersuchung auf Flug- und Reisetauglichkeit, die denn auch meist positiv ausfällt, gibt es deshalb vorwiegend in der Rechtsmedizin des UKE. JAN